Die Vorplanung dient der Variantensuche: Welche Trassenverläufe sind möglich? Die Varianten sind im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit gegeneinander abzuwägen. Dazu werden verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben: Die Verkehrsuntersuchung prognostiziert die zu erwartenden Verkehrsmengen und –verlagerungen anhand eines Verkehrsmodells in verschiedenen Planfällen. Das Verkehrsgutachten bildet die Grundlage für viele weitere Untersuchungen, beispielsweise zum Lärm. Bei größeren und konfliktträchtigen Maßnahmen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, um die Auswirkungen der Trassenvarianten auf Mensch, Natur und Umwelt zu untersuchen. Je nach Projekt können weitere Sondergutachten hinzukommen, z. B. über Boden, Grundwasser, Pflanzen, Tiere, Klima. Auf Basis dieser Erkenntnisse schließt die Vorplanung mit der Voruntersuchung und der Empfehlung einer Vorzugsvariante ab, die in der weiteren Planung detaillierter untersucht wird. Wird eine Bundesfernstraße geplant, muss die Vorzugsvariante mit dem Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgestimmt werden.
Siehe auch Quelle: Planungsschritte in der Straßenbauverwaltung, Regierungspräsidien Baden-Württemberg
In der Entwurfsplanung wird die Vorzugsvariante aus der Vorplanung mit allen relevanten technischen Details in Lage und Höhe zu einem Vorentwurf (RE-Vorentwurf) ausgearbeitet. Zusätzlich werden die Qualität des Verkehrsablaufs, die Verkehrssicherheit, die Wirtschaftlichkeit, Lärmschutz und die Berücksichtigung naturschutzfachlicher Vorgaben anhand von festen Regelwerken nachgewiesen. Bereits vorliegende Gutachten werden fortgeschrieben und präzisiert, neue Unterlagen kommen hinzu – beispielsweise der landschaftspflegerische Begleitplan und das Lärmschutzgutachten. Bei der Planung von Bundesfernstraßen mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro muss der Vorentwurf dem Bund zum sogenannten „Gesehenvermerk“ vorgelegt werden.
Siehe auch Quelle: Planungsschritte in der Straßenbauverwaltung, Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Liegt der „Gesehenvermerk“ des Bundes vor, wird der Feststellungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet zum einen den technischen Entwurf und dem Landschaftspflegerischen Begleitplan aus der vorherigen Planungsstufe sowie zusätzlich die Grunderwerbsunterlagen und das Verzeichnis für die öffentlich-rechtlichen Regelungen. Mit dem finalen Feststellungsentwurf wird das Baurechtsverfahren – das Planfeststellungsverfahren – durchgeführt.
Das Planfeststellungsverfahren ist das übliche Baurechtsverfahren für größere Straßenbauprojekte. Betroffene können im Verfahren Einwendungen zu öffentlichen und privaten Belangen erheben, zu denen das zuständige Planungsreferat schriftlich Stellung nimmt. Zum Abschluss des Verfahrens trifft die Planfeststellungsbehörde nach Abwägung aller relevanten Belange die Genehmigungsentscheidung. Mit dem Planfeststellungsbeschluss liegt das Baurecht für die Straße vor.
Siehe auch Quelle: Planungsschritte in der Straßenbauverwaltung, Regierungspräsidien Baden-Württemberg
In der Ausführungsplanung werden notwendige Anpassungen aus dem Planfeststellungsbeschluss in den Entwurf eingearbeitet. In den Baureferaten wird nun detailliert ausgeplant und das Bauvorhaben öffentlich ausgeschrieben.
Siehe auch Quelle: Planungsschritte in der Straßenbauverwaltung, Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Der Landkreis Ostalbkreis führt im Auftrag des Landes die Planung für eine neue Verbindung der B29 zwischen Lauchheim-Röttingen und Nördlingen durch. Vorausgegangen war eine Machbarkeitsstudie in den Jahren 2014 / 2015, die zur Aufnahme des Projekts in den Bundesverkehrswegeplan geführt hat.
Folgende grundsätzliche Schritte sind unter anderem für eine Straßenplanung mit Variantenvergleich bis zu einer genehmigungsfähigen Planung notwendig:
Erst danach folgen die weiteren Schritte: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Planfeststellungsverfahren, Ausführungsplanung, Ausschreibung Bauleistungen, Vergabe und Bau.
Hier finden Sie die Unterlagen zu dem informellen Scopingtermin am 26. Juli 2023.
Auf der neuen Verbindung zwischen Lauchheim-Röttingen und Nördlingen sollen die Pkw- und Lkw-Verkehre gebündelt werden, die zukünftig auf dieser Achse unterwegs sind.
Der Ostalbkreis hat mit Unterstützung von Bopfingen und Riesbürg eine Machbarkeitsstudie für eine ortsdurchfahrtsfreie Verbindung von Nördlingen bis zur A7 im Ostalbkreis entwickelt.
Neben der technischen Umsetzbarkeit und dem verkehrlichen Nutzen der neuen Trasse spielen die Belang der Umwelt eine große Rolle, um die verträglichste Trassenvariante zu finden.
Erste rudimentäre Überlegungen wurden bereits in den 1980er Jahre in Form einer Studienarbeit zu der neuen Verbindung gemacht.