Der Bund ist Baulastträger der Bundesfernstraße B 29n Röttingen- Nördlingen. Im Rahmen der Auftragsverwaltung hat das Land Baden-Württemberg die Planung und später die Realisierung durchzuführen. Wahrgenommen wird die Aufgabe durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Mit der am 11.03.2020 geschlossenen Planungsvereinbarung zwischen dem Planungsreferat des Regierungspräsidiums Stuttgart und dem Landratsamt Ostalbkreis übernimmt das Landratsamt Ostalbkreis die Fertigung der Planung aufgrund der begrenzten Planungskapazitäten des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Das Regierungspräsidium übt gegenüber dem Landratsamt Ostalbkreis hierbei Rechts- und Fachaufsicht aus. Das Landratsamt Ostalbkreis ist diesbezüglich weisungsgebunden. Gleiches gilt für das Land Baden-Württemberg bzw. das Regierungspräsidium Stuttgart. Der Bund übt ihm gegenüber Rechts- und Fachaufsicht aus, das Land ist weisungsgebunden. Für die Feststellung der Linie gem. §16 FStrG ist seit dem 01.01.2021 das Fernstraßenbundesamt zuständig.
Die Verkehrsmengen der Verkehrsuntersuchung und die Zähldaten der Zählstellen der Mobilitätszentrale können nur bedingt miteinander verglichen werden. Die Ergebnisse der Mobilitätszentrale aus dem Verkehrsmonitoring zeigen in der Regel den durchschnittlichen täglichen Verkehr aller Tage eines Jahres (DTV). Dieser wird aus Erhebungen an normalen Werktagen, Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Ferientagen ermittelt und stellt einen Mittelwert dar, der als Bezugsgröße für viele Fragestellungen in der Straßenplanung und im Straßenbau genutzt wird. Unsere Verkehrsuntersuchung umfasst einen kleineren Zählzeitraum. Deshalb ist sinnvoll, den weniger schwankungsanfälligen durchschnittlichen täglichen Verkehr aller Werktage eines Jahres (DTVW) für Verkehrsuntersuchungen zu verwenden, der sich besser für eine Prognose eignet. Dieser DTVW liegt immer über den Werten des DTV, da die Tage mit schwachen Verkehrsaufkommen wie Samstage, Sonntage und Feiertage nicht berücksichtigt sind. Insofern sind die Belastungswerte nicht direkt vergleichbar.
Da es immer Gleiches mit Gleichem zu vergleichen gilt, ist es wichtig, an welcher Stelle im Straßennetz der Querschnitt liegt, für den eine Verkehrsbelastung angegeben wird, d.h. es müssen dieselben Streckenabschnitte miteinander verglichen werden. Genauso müssen die Zeitpunkte der Erfassung ins Verhältnis gesetzt werden. So unterscheiden sich Verkehrsmonitoring- Ergebnisse aus den Jahren 2017 oder 2018 von den Verkehrsbelastungen der Analyse 2020 zwangsläufig, da die allgemeine Verkehrsentwicklung, aber auch besondere Entwicklungen, wie z.B. ein neu eröffneter Supermarkt, über die Jahre zu Veränderungen geführt haben können.
An der Zählstelle zwischen Trochtelfingen und Pflaumloch (Z-Nr. 86131) wurde im Verkehrsmonitoring 2019 ein DTVW von rund 8.300 KFZ/Tag angegeben. Die Verkehrsuntersuchung weist ein Belastungswert in der Analyse 2020 von ca. 8.100 KFZ/Tag aus. Im Vergleich ist also eine sehr gute Übereinstimmung festzustellen. Insgesamt zeigt sich beim Vergleich der Verkehrsbelastungswerte der Analyse 2020 aus der Verkehrsuntersuchung mit den vergleichbaren Belastungswerten aus dem Verkehrsmonitoring 2019 der Mobilitätszentrale für das Planungsgebiet der B29n Röttingen-Nördlingen insgesamt eine sehr gute Übereinstimmung.
Ab Seite 14 des Verkehrsgutachtens ist beschrieben, wie der Quell-, Ziel- und Durchgangverkehr ermittelt wurde und wie sich dieser darstellt. Mit den Plänen 21 bis 29 sind die maßgeblichen Durchgangsverkehrsströme für den KFZ-Verkehr für den Vormittag (6-10 Uhr) und Nachmittag (15-19 Uhr) dargestellt. An der jeweilig betrachteten Erfassungsstelle wird der Gesamtverkehr je Richtung (fett) sowie der Gesamt-Durchgangsverkehr und Quell- / Zielverkehr je Fahrtrichtung dargestellt. Innerhalb des Bereichs sind die einzelnen Durchgangsverkehrsströme zwischen den Erhebungsstellen je Fahrtrichtung abgebildet. Der Quell- und Zielverkehr an den Erfassungsstellen ergibt sich hierbei aus der Differenz zwischen dem richtungsbezogenen Gesamtverkehr an den Messstellen im Kfz-Verkehr und dem Durchgangsverkehr.
Zur Erfassung der aktuellen Ausgangssituation wurden im Bereich der B29 und Umgebung im Mai 2020 automatische Verkehrszählungen mit Videogeräten an Knoten und Querschnitten mit Aufteilung in die üblichen Fahrzeugklassen (Pkw, Kleintransporter, Busse, Lkw, Sattelzug, Fußgänger, Radfahrer) über 24 Stunden durchgeführt. Videozählanlagen liefern eine hohe Genauigkeit auch bei schlechten Lichtverhältnissen beziehungsweise Dunkelheit. Außerdem wurden an drei Straßenquerschnitten Wochenzählungen durchgeführt. Somit liegen auch Ergebnisse vor, welche für die vollständige schalltechnische Bewertung nötig sind und um Tagesschwankungen bei der Zählung ausschalten zu können.
Mit dem Einsatz von so genannten Connect-Modulen zur Erfassung von MAC-Adressen von mobilen Geräten (Handys) in den Fahrzeugen werden Fahrtrouten und Fahrtzeiten differenziert ermittelt. Über die Geräteerkennung kann festgestellt werden, wie sich die Fahrzeiten zwischen den Erhebungspunkten im Tagesverlauf ändern. Darüber hinaus lässt sich ablesen ob sich die Relationen der Fahrzeuge im Erhebungskorridor im Tagesverlauf verändern (z. B. als Reaktion auf Staubildungen auf der B 29 oder im nachgeordneten Netz). Diese Erkenntnisse helfen dem Verständnis der heutigen Ausgangssituation und im speziellen bei der Eichung des Verkehrsmodells.
Für ausführliche Informationen siehe Dokument „Verkehrsuntersuchung 2035 zur Linienbestimmung“, S. 7 – 18.
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg führt auf Basis zahlreicher Parameter regelmäßig Prognosen zur Einwohnerentwicklung durch, die gezielt auf den Untersuchungsraum bezogen werden können. Dies ist in Verkehrsuntersuchungen üblicherweise die Basis für eine Verkehrsprognose, da die Zahl der Einwohner maßgebend für das Verkehrsaufkommen ist. Darüber hinaus hat der Verkehrsgutachter sich differenziertere Kenntnis über die Siedlungsentwicklungen der Städte und Gemeinden innerhalb des Planungsraums und den daran angrenzenden Gebieten verschafft. Er hat dazu bei allen Kommunen die geplanten städtebaulichen Entwicklungen abgefragt, für die diese bis zum Prognosezeitpunkt realistisch die Umsetzung erwarten. Dies ist sinnvoll, da diese als realistisch eingeschätzten Entwicklungen das Potential für Bevölkerungsveränderungen und Zuwächse in der Wirtschaftstätigkeit darstellen, die unmittelbaren Einfluss auf das Entstehen von zukünftigen Verkehren haben.
Die Abfrage umfasst insbesondere folgende neun Städte und Gemeinden im relevanten Wirkungsbereich der Planungsmaßnahme: Unterschneidheim, Kirchheim am Ries, Riesbürg, Bopfingen, Lauchheim, Westhausen, Neresheim, Ellwangen und Aalen. Damit kann die Lage der prognostizierten Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung für zukünftig hinzukommende Wohn- und Gewerbestandorte dieser Gemeinden punktuell genauer verortet werden. Die Lage der einzelnen Gebiete und somit auch der Umkreis, in dem die Gebiete entstehen sollen, sind dem Plan 42 („Gebietsentwicklungen bis 2035“) in der Verkehrsuntersuchung dargestellt.
Die Fortschreibung der Einwohnerzahlen auf den Prognosehorizont 2035 orientiert sich in der Verkehrsuntersuchung an der regionalisierten Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Für den an das Planungsgebiet angrenzenden Bereich in Bayern werden die entsprechenden Strukturentwicklungen aus dem Landesverkehrsmodell Bayern entnommen.
Die aktuelle Bevölkerungsvorausrechnung bis 2035 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg für den Landkreis Ostalbkreis geht im Übrigen vom Jahr 2018 (313.821) bis 2035 (322.044) von einem Zuwachs von über +8.200 Einwohnern (+2,6%) aus.
Die Prognoseverkehrsmengen werden auf drei Säulen berechnet:
Nach diesen drei Eingangsgrößen wird die Verkehrsnachfrage prognostiziert und auf dem geplanten Straßenverkehrsnetz umgelegt, d.h. den einzelnen Streckenabschnitten zugeordnet. Die Prognosewerte sind das Ergebnis der Umlegung.
Für die Prognose zur B29n aus heutiger Sicht werden die aktuellen Entwicklungen fortgeschrieben. Eine massive Trendumkehr, z.B. das Einbrechen der Wirtschaft in großem Stil oder eine im ländlichen Raum wenig wahrscheinliche signifikante Änderung der Verkehrsmittelwahl, können nicht unterstellt werden, zumal für die Dimensionierung eines Verkehrsweges der Worst Case angenommen werden muss. Spätere kapazitätserweiternde Veränderungen dürften kaum mehr möglich sein.
Nein, damit ist noch keine Trassenfestlegung erfolgt. Die Verkehrsuntersuchung gibt Auskunft über die verkehrliche Wirksamkeit verschiedener grundsätzlicher Varianten und beschreibt ihre Auswirkungen im Verkehrsraum. Im Rahmen der Vorplanung werden noch viele andere Aspekte untersucht. Die Verkehrsuntersuchung beschreibt nur einen Teil der für eine Variantenentscheidung relevanten Kriterien. Die B 29n muss bedarfsorientiert, verkehrssicher, umweltverträglich, wirtschaftlich und letztlich rechtssicher geplant werden. Deshalb müssen alle Gesichtspunkte, die für eine Variantenentscheidung einer noch detailliert zu erarbeitenden Lösung von Belang sind, untersucht werden, damit am Ende eine Abwägung erfolgen kann.
Anregungen, Hinweise und Fragen zur laufenden Planung können Sie uns per E-Mail oder per Post
schicken. Sie erreichen uns, das Planungsteam B 29n, wie folgt:
Per Post:
Landratsamt Ostalbkreis
Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur
Planungsteam B29n
Obere Str.13
73479 Ellwangen
Per E-Mail:
b29n@ostalbkreis.de