Anlass

Aufgrund der besonderen Bedeutung hat der Bund die B 29 zwischen Stuttgart und Nördlingen im April 2018 der Verbindungsfunktionsstufe 1 (großräumig – Verbindung Oberzentrum Stuttgart mit Metropole Augsburg) zugewiesen.

Die B 29 in Verbindung mit der B 25 sind für die regionale Wirtschaft im Ostalbkreis und im bayerischen Ries die Hauptschlagader für den Güterverkehr zu den Industriestandorten in den benachbarten Wirtschaftsräumen des mittleren Neckarraums und der Region Schwaben. Gleichzeitig dient sie dem von den Gewerbe- und Industriestandorten ausgehenden Personenverkehr.

Das Verkehrsgeschehen auf der B 29 und B 25 ist deshalb hauptsächlich vom Berufs- und Wirtschaftsverkehr bestimmt. Ein guter Ausbaustandard, der ein sicheres und zügiges Vorwärtskommen ermöglicht, ist deshalb ein äußerst wichtiger Standortfaktor im eher ländlich geprägten Raum Ostwürttemberg und in Bayerisch Schwaben. Gemäß Bedarfsplan handelt es sich um ein länderübergreifendes Projekt, welches die Bundesländer Baden- Württemberg und Bayern betrifft.

Betroffene Landkreise sind die Landkreise Ostalbkreis und Donau Ries. Nachdem die Bundesfernstraßen ein zusammenhängendes Netz (§1 FStrG) bilden sollen, das bedarfsorientiert Chancen für eine nachhaltige Wirtschaftsstruktur bietet, darf die Einheitlichkeit dieses Netzes nicht an Ländergrenzen enden. Bezogen auf die Situation der B 25/ B 29 bedeutet dies, dass ein Gesamtkonzept für den Ausbau der B 25 von Donauwörth bis Feuchtwangen vorliegt, eine bedarfsgerechte Fortsetzung in Richtung BAB A7 und Aalen bisher jedoch außer Acht gelassen wurde. Durch den Neubau zwischen Röttingen und Nördlingen soll die Schaffung einer angemessenen Verkehrsqualität erreicht werden. Diese dient der Entlastung hochbelasteter Ortsdurchfahrten und der Beseitigung von Engstellen.