Bei der momentanen Planungsphase der B29 neu handelt es sich um das Linienbestimmungsverfahren. Dieses beinhaltet u.a. die Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens in einer frühen Phase. Der Träger des Vorhabens gibt den nach § 15 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu beteiligenden Behörden, Gemeinden und Umweltvereinigungen sowie sonstigen Dritten Gelegenheit zu einer gemeinsamen Besprechung über Art und Umfang der Unterlagen, die sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung erstrecken sollen (Scoping-Termin). Im Rahmen dieses Termins können auch sonstige für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche Fragen besprochen werden. Der Scoping-Bericht und die dazugehörigen Unterlagen, die einen ersten Vorschlag auf Basis der geltenden Gesetzeslage darstellen, können nachstehend heruntergeladen werden.
Bisher wurde noch keine konkreten Trassenführungen der B29 neu festgelegt. Auch im Rahmen des Scoping-Termins werden keine Varianten oder Trassen diskutiert. Es geht lediglich um die Abstimmung von Methoden und Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Scoping-Unterlagen können Sie hier herunterladen.