26.05.2025

Aktuelle Arbeiten im Rahmen der Faunistischen Planungsraumanalyse

Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens zur B29n Röttingen - Nördlingen wird aktuell eine faunistische Planungsraumanalyse für den Raum Bopfingen durchgeführt.

Das Ziel der faunistischen Planungsraumanalyse ist es, die naturräumlichen Gegebenheiten im Untersuchungsraum frühzeitig im Planungsprozess zu erfassen und zu bewerten und somit das potentielle Vorkommen besonders planungsrelevanter Arten einschätzen zu können. Methodisch wird dabei eine Kombination aus Datenrecherche und Geländeerhebungen eingesetzt. Dabei werden auch die verschiedenen Lebensräume innerhalb des Untersuchungsraums durch Fachgutachter begangen und auf Habitateignung für geschützte Tier- und Pflanzenarten überprüft, wobei insbesondere Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten berücksichtigt werden.

Die Ergebnisse dienen der umweltfachlichen Bewertung möglicher Trassenvarianten sowie der Festlegung des im Rahmen der detaillierten faunistischen Kartierungen zu berücksichtigenden Artenspektrums. Gleichzeitig liefern sie wichtige Hinweise zur möglichen Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in empfindliche Lebensräume. Die faunistische Planungsraumanalyse stellt somit ein wesentliches Instrument der Umweltplanung dar. Ihre Ergebnisse fließen maßgeblich in die umweltfachliche Bewertung von Planungsvarianten und die Linienfindung ein.

Die Rechtsgrundlage für die faunistische Planungsraumanalyse ergibt sich vor allem aus den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (insbesondere §§ 39–44 BNatSchG), sowie aus der europäischen FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und der EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG).